Arbeitslosenunterstützung

Arbeitslosenunterstützung
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пособие по безработице

Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. . 2005.

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  • Arbeitslosenunterstützung — Als Arbeitslosengeld bezeichnet man eine Versicherungsleistung in einem Sozialstaat, durch die Arbeitslosen eine angemessene Lebenshaltung ermöglicht werden soll. Die in Deutschland geltenden Regelungen finden sich unter Arbeitslosengeld I, um es …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitslosenunterstützung — Arbeitslosengeld; Stütze (umgangssprachlich); ALG I (umgangssprachlich) * * * Ạr|beits|lo|sen|un|ter|stüt|zung 〈f. 20; unz.; frühere Bez. für〉 Arbeitslosengeld * * * Ạr|beits|lo|sen|un|ter|stüt|zung, die: an Arbeitslose gezahlte finanzielle… …   Universal-Lexikon

  • Arbeitslosenunterstützung — ⇡ Arbeitslosengeld …   Lexikon der Economics

  • Arbeitslosenunterstützung — Ạr|beits|lo|sen|un|ter|stüt|zung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Höhe der Arbeitslosenunterstützung — Höhe der Arbeitslosenunterstützung …   Deutsch Wörterbuch

  • Alu — Arbeitslosenunterstützung EN unemployment support …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • ArblU — Arbeitslosenunterstützung EN unemployment support …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Arbl.-Unt — Arbeitslosenunterstützung EN unemployment support …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Arbeitslosenhilfe — Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland bis 2004 eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung für Arbeitssuchende bezeichnet. Die Leistung wurde von den damaligen Arbeitsämtern (heute Bundesagentur für Arbeit) im Anschluss an… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitslosenversicherung — Ạr|beits|lo|sen|ver|si|che|rung 〈f. 20; unz.〉 Versicherung der Arbeitnehmer für den Fall der Arbeitslosigkeit * * * Ạr|beits|lo|sen|ver|si|che|rung, die: 1. gesetzlich geregelte Pflichtversicherung gegen Nachteile durch Arbeitslosigkeit. 2.… …   Universal-Lexikon

  • stempeln — prägen * * * stem|peln [ ʃtɛmpl̩n] <tr.; hat: mit einem Stempel (b) versehen; durch einen Stempel kennzeichnen: das Formular, den Ausweis stempeln; der Brief, die Briefmarke ist nicht gestempelt. Syn.: ↑ abstempeln. * * * stẹm|peln 〈V. tr.;… …   Universal-Lexikon


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